Neugeborenen-Hörscreening: Informationen & Spezialisten

04.05.2022
Dipl. Biol. Silke Fabian
Medizinische Fachautorin
Dr. med. Ruth Lang-Roth
Medizinische Fachautorin
Prof. Dr. rer. nat. Martin Walger
Medizinischer Fachautor

Das qualitätsgesicherte, universelle Neugeborenen-Hörscreening dient der Früherkennung und frühzeitigen Behandlung angeborener Hörstörungen. Mithilfe des Hörscreenings können angeborene Schwerhörigkeiten bereits im ersten Lebenshalbjahr erkannt und versorgt werden. Das Hörscreening erfolgt anhand eines einfachen Hörtests mit automatisierten Messgeräten in den ersten Tagen nach der Geburt.

Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie ausgewählte Hörscreening-Spezialisten und Zentren für Neugeborene.

Empfohlene Spezialisten

Artikelübersicht

Neugeborenen-Hörscreening zur Früherkennung angeborener Schwerhörigkeit

Etwa 2 bis 3 von 1.000 Neugeborenen kommen mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt. Damit stellen Hörstörungen die häufigste angeborene Sinnesbehinderung dar. Es stehen jedoch wirksame Behandlungsmethoden zur Verfügung. Daher kann eine früh erkannte angeborene Schwerhörigkeit in der Regel gut kompensiert werden.

Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen. Nur dann lassen sich die physiologischen Phasen der Hörbahnreifung und Lautsprachentwicklung optimal nutzen.

Die Folgen einer nicht rechtzeitig behandelten Hörstörung sind in Abhängigkeit vom Grad der Hörstörung 

  • eine eingeschränkte bis ausbleibende Lautsprachentwicklung und
  • kognitive, emotionale oder psychosoziale Störungen.

Die Früherkennung nimmt daher eine Schlüsselfunktion in der Therapie und (Re-) Habilitation angeborener Schwerhörigkeiten ein. Das Neugeborenen-Hörscreening ist also von großer Bedeutung.

Zu spät erkannte Hörstörungen ohne Hörscreening

Ohne frühe Diagnose werden behandlungsbedürftige Hörstörungen in der Regel erst im Alter von zweieinhalb Jahren oder später entdeckt. Daher gibt es heute ein flächendeckendes Früherkennungsprogramm und ein Tracking-System.

Im Jahre 2004 kam der Erstverdacht für eine Hörstörung im durchschnittlichen Alter von 27 Monaten. Die fachärztliche Bestätigung lag im Alter von 36 Monaten vor. Geringgradige oder einseitige Hörstörungen werden häufig erst bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt.

In vielen Fällen vergehen noch einige Monate bis zum Therapiebeginn. 2004 begannen Therapien durchschnittlich im Alter von 38 Monaten. Daher setzte die Behandlung oft erst nach Verstreichen des optimalen Therapiezeitfensters ein.

Ohne ein Neugeborenen-Hörscreening werden Hörstörungen grundsätzlich zu spät erkannt. Z.B. erst dann, wenn Eltern bemerken, dass ihr Kind weniger oder schlechter spricht als andere.

Ein gesundes Hörvermögen ist aber die Voraussetzung vieler Entwicklungsprozesse, insbesondere für eine normale Lautsprachentwicklung!

Hörscreening in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes

Die Auswirkungen einer Hörstörung sind umso gravierender, je später sie erkannt und behandelt wird. Die frühzeitige Behandlung kann dem Kind einen optimalen Start in die Sprachentwicklung sichern.

Mittels schmerzlosem Hörtest lassen sich Hörstörungen in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes sicher erkennen. Zum Einsatz kommt dabei ein automatisiert arbeitendes Messgerät

2009 wurde in Deutschland ein universelles Neugeborenen-Hörscreening eingeführt. Damit ist ein entscheidender Schritt zur Früherkennung und Frühversorgung kindlicher Hörstörungen noch im ersten Lebens-Halbjahr gemacht worden.

Aufgabe von Hörscreening-Zentralen

Um die Umsetzung des Neugeborenen-Hörscreenings optimal zu unterstützen, gibt es in einigen Bundesländern Hörscreening-Zentralen. Diese haben die Aufgabe, Kinder und Eltern im sogenannten “Tracking“ zu begleiten. Ziel ist, die Hörfähigkeit des Kindes in einem spezialisierten pädaudiologischen Zentrum abschließend zu klären ist. Wenn notwendig wird hier auch die Behandlung und Förderung eingeleitet.

Welche Messmethoden gibt es beim Neugeborenen-Hörscreening?

Das Neugeborenen-Hörscreening erfolgt anhand objektiver Hörprüfverfahren in den ersten Tagen nach der Geburt. Zum Einsatz kommen automatisierte Messgeräte. Das Kind wird dabei nicht belastet.

1. TEOAE = Transitorisch evozierte otoakustische Emission (Schallaussendungen des Innenohres):

Dem Baby wird eine kleine Sonde in das Ohr gesteckt, über die eine schnelle Serie leiser Test-Töne angeboten werden. Das normal hörende Innenohr sendet daraufhin leise Töne (otoakustische Emissionen, TEOAE) bis in den äußeren Gehörgang des Kindes zurück. Sie werden hier mit einer empfindlichen Messsonde registriert.

Sind diese Emissionen nachweisbar, funktionieren Mittelohr und Hörschnecke bis hin zu den empfindlichen Sinneszellen (äußere Haarsinneszellen).

Neugeborenen-Hörscreening
Abb. 1: Baby beim TEOAE-Screening

2. AABR-Messung = Automated auditory brainstem response (Antworten des Hirnstammes auf Schallreize):

Bei dieser Messmethode werden dem Baby ebenfalls leise Schallreize über die Sonde präsentiert. Drei kleine Elektroden leiden die dadurch im Bereich des Hörnerven und des unteren Hirnstammes ausgelösten Nervenimpulse ab und werten sie aus.

So ist es möglich, das Hörsystem oberhalb der Sinneszellen der Hörschnecke im Bereich des Hörnerven und des Hirnstammes zu überprüfen. Sind diese Reizantworten sicher nachweisbar, sind

  • Mittelohr,
  • Hörschnecke,
  • Hörnerv und
  • die unteren Abschnitte der zentralen Hörbahn auf Hirnstammebene

funktionsfähig. Diese Signale werden als AABR bezeichnet. Es ist damit das sicherste Hörprüfverfahren, das zu diesem Zeitpunkt eingesetzt werden kann.

Neugeborenen-Hörscreening
Abb. 2: AABR-Messung beim Neugeborenen

Ein- oder zweistufiges Neugeborenen-Hörscreening

Das Neugeborenen-Hörscreening wird in der Geburtseinrichtung entweder ein- oder zweistufig durchgeführt.

Zweistufiges Hörscreening:

  • Stufe 1.: TEOAE: bei gesunden Neugeborenen
  • Stufe 2.: AABR: bei allen Risikokindern, sowie allen Kindern mit auffälligen TEOAE- Ergebnis

Bei gesunden Neugeborenen werden die TEOAE gemessen. Ist diese Messung wiederholt auffällig, erfolgt die Kontrolle durch eine AABR-Messung.

Bei allen Risikokindern wird in jedem Falle die AABR-Messung durchgeführt. Risikokinder sind z.B. Babys mit intensivmedizinischer Versorgung oder zusätzlichen Erkrankungen. Diese Kinder können ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung im Bereich des Hörnerven und Hirnstammes haben.

Einstufiges Hörscreening:

  • Stufe 1.: AABR bei gesunden Neugeborenen und bei Risikokindern

Bei allen Neugeborenen wird die AABR-Messung durchgeführt, unabhängig davon, ob sie normalgeboren sind oder aber Risikofaktoren haben.

Beide Testverfahren sind am einfachsten und schnellsten auszuführen, wenn das Baby schläft. Sie sind nicht schmerzhaft und haben keinerlei Nebenwirkungen.

Ist das Ergebnis kontrollbedürftig, sollte man nicht viel Zeit verstreichen lassen. Das Kind benötigt dann zeitnah eine fachgerechte Nachuntersuchung in einer qualifizierten Einrichtung.

Ergebnisse des Hörscreenings

Das Screeninggerät gibt seine Ergebnisse in Form der Aussage: "unauffällig" oder "kontrollbedürftig" aus. Wenn "unauffällig“ auf dem Bildschirm erscheint, ist alles in Ordnung. Wenn "kontrollbedürftig“ erscheint, besteht die Notwendigkeit einer Kontroll-Untersuchung in der Geburtseinrichtung. Besteht die Kontrollbedürftigkeit bei der Entlassung aus der Klinik, benötigt das Baby zeitnah eine fachgerechte Kontrolle in einer qualifizierten pädaudiologischen Einrichtung.

Ablauf des Neugeborenen-Hörscreenings in der Geburtseinrichtung

Elterneinwilligung Screening-ID beim Hörscreening

In der Geburtseinrichtung erfolgt die Aufklärung der Eltern, sowohl durch das Personal als auch über eine schriftliche Elterninformation.

Die Eltern müssen zunächst dem Hörscreening und/oder einer Datenspeicherung unter Berücksichtigung aller Bestimmungen des Datenschutzes zustimmen. Dann erfolgt die Untersuchung durch die oben genannten objektiven Hörprüfverfahren. Das Testergebnis wird im gelben Untersuchungsheft dokumentiert und bei Zusammenarbeit mit einer Hörscreening-Zentrale an diese übermittelt.

Kinder, die in der ersten Stufe des Hörscreenings (Primärscreening) ein auffälliges Ergebnis zeigen, erhalten zunächst in derselben Einrichtung einen Wiederholungstest (TEOAE, AABR) als zweite Stufe des Hörscreenings bis zur U2.

Ist dieses Ergebnis auch bei Entlassung auffällig, ist eine zeitnahe weiterführende Diagnostik notwendig. Diese ausführliche Diagnostik soll laut Gesetzgeber innerhalb der ersten drei Lebensmonate abgeschlossen sein.

Das Tracking durch die Hörscreening-Zentralen

Das namentliche Tracking ist an Hörscreening-Zentralen organisiert, sofern die Geburtseinrichtung an eine Zentrale angeschlossen ist. Unter Tracking versteht man die Nachverfolgung von testauffälligen oder nicht gescreenten Kindern.

Täglich werden dann der Trackingzentrale die Daten aller angeschlossenen screenenden Geburtseinrichtungen und der Nachuntersuchungsstellen übermittelt. Der Datentransfer personenbezogener-, mess- und messqualitätsrelevanter Daten erfolgt direkt vom Messgerät aus.

Haben Eltern die notwendigen Einwilligungen gegeben, werden sie über das Hörscreening-Zentrum mehrfach an die ausstehenden Untersuchungen erinnert. Das Tracking trägt damit dazu bei, allen Kindern zeitnah eine fachgerechte Nachuntersuchung zu ermöglichen.

Hörscreening-Programme ohne Tracking zeichnen sich leider durch eine hohe "lost-to-follow-up"- Rate von bis zu 50 Prozent aus. Damit sind die Kinder gemeint, die trotz eines kontrollbedürftigen Messergebnisses im Neugeborenen-Hörscreening nicht mehr fachgerecht nachuntersucht werden.

Nur mit einem gut organisierten Tracking kann gewährleistet werden, dass hörgestörte Kinder frühzeitig erkannt und versorgt werden können.

Nachuntersuchung (Follow-up) bei auffälligem Ergebnis des Hörscreenings

Bei einem kontrollbedürftigen Testergebnis erhalten die Eltern Informationen über die nächsten Ansprechpartner und das weitere Prozedere.

Die Adressen qualifizierter Nachuntersuchungsstellen erhalten Sie auch an allen bekannten Stellen, z.B. beim Kinderarzt oder HNO-Arzt.

Das Follow-up des Hörscreenings kann zweistufig organisiert sein:

  • Follow-up Stufe 1: Im Rahmen einer Screening-Sprechstunde wird ein weiteres Hörscreening mittels AABR-Messung wiederholt sowie eine Ohrmikroskopie durchgeführt. Gegebenfalls kommen weitere diagnostische Maßnahmen zum Einsatz (z.B. die Tympanometrie zur objektiven Überprüfung der Mittelohrfunktion).
  • Follow-up Stufe 2: Bei Bestätigung des auffälligen Hörscreening-Ergebnisses ist innerhalb einer zweiten Stufe eine ausführliche, pädaudiologische Differentialdiagnostik notwendig. Hier wird die sichere Diagnose über die Art sowie auch den Grad einer möglichen Schwerhörigkeit gestellt. Damit wird die entscheidende Grundlage für die weiteren Behandlungsschritte gelegt.

Qualitätssicherung durch Hörscreening-Zentralen

Von großer Bedeutung ist die ständige Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung

  • der Hörscreening-Programme sowie
  • des "Follow-up's"

durch die Hörscreening-Zentralen. Dazu erfolgt die regelmäßige Vollständigkeits- und Qualitätskontrolle von Screening und Follow-up durch die Hörscreening-Zentrale.

Zentrale Aufgaben der Hörscreening-Zentralen sind auch

  • die Schulung und die dauerhafte Betreuung des screenenden Personals,
  • die Auswahl der Messgeräte und -verfahren und
  • der Organisationsablauf der Bestätigungsdiagnostik in den Follow-up-Einrichtungen.

Nur so ist sichergestellt werden, dass die von Geburt an schwerhörigen Kinder erkannt und einer frühzeitigen Therapie und Habilitation zugeführt werden.

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