Implantologen und Informationen über Implantologie

Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Spezialisten für Zahnimplantate? Hier finden Sie medizinische Experten in Kliniken und Praxen im Fachbereich Oralchirurgie & Implantologie in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Alle gelisteten Ärzte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und wurden nach strengen Richtlinien für Sie handverlesen ausgewählt. Bitte wählen Sie einen Standort oder Behandlungsschwerpunkt aus. Die Experten freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Empfohlene Implantologen

Artikelübersicht

Implantologie - Weitere Informationen

Wann darf sich ein Zahnarzt "Spezialist für Implantologie" bezeichnen?

Die Bezeichnung „Implantologe“ ist kein geschützter Titel. Zahnimplantate dürfen grundsätzlich durch jeden Zahnarzt eingesetzt werden. Da Zahnimplantationen und ihre Begleiteingriffe auch sehr anspruchsvoll sein können, sollte der behandelnde Zahnarzt über eine oder mehrere zusätzliche Weiterbildungen im Bereich der Zahnimplantologie sowie über eine langjährige Erfahrung als Implantologe verfügen.

Zahnärzte sowie Fachzahnärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, für Oralchirurgie und für Kieferorthopädie können sich auf den Bereich der Zahnimplantologie spezialisieren, indem sie sich im Einsetzen von Zahnimplantaten fortbilden und die Zahnimplantologie als Tätigkeitsschwerpunkt ausweisen.

Entsprechende zertifizierte Fortbildungen werden unter anderem von den Landeszahnärztekammern, wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder anerkannten Instituten angeboten. Die Richtlinien für die Fortbildungen und die Voraussetzungen dafür, sich als Spezialist bzw. Experte für Zahnimplantologie mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie bezeichnen zu dürfen, können dabei teilweise variieren.

Im Allgemeinen gilt jedoch, dass ein Zahnarzt, der sich offiziell als Spezialist für orale Implantate bzw. als Implantologie-Experte ausweisen möchte, neben dem erfolgreichen Abschluss einer zertifizierten Fortbildung im Bereich der Zahnimplantologie sowohl besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, als auch eine kontinuierliche Tätigkeit in der Zahnimplantologie nachweisen muss.

So sollte ein Zahnarzt, bevor er sich offiziell als Spezialist für Zahnimplantologie bzw. Implantologie-Experte bezeichnet, mindestens drei Jahre schwerpunktmäßig als Implantologe tätig sein und in dieser Zeit eine Mindestmenge (> 200) an Zahn-Implantationen durchgeführt haben.

Da letztendlich jeder Zahnarzt ein Spezialist für Zähne ist und daher auch entsprechend Implantate einsetzen darf, ist dem Patienten zu raten, dass sich dieser neben seiner subjektiven Einschätzung („Vertraue ich dem Arzt?“ „Fühle ich mich gut beraten und in guten Händen?“) auch über die Praxiserfahrungen und Fortbildungen des Zahnmediziners in der Zahnimplantologie und Implantatprothetik informieren sollte, bevor er sich für einen Implantologen entscheidet.

Welche Qualitätsstandards und Zertifizierungen gibt es in der Zahnimplantologie?

Alle in der Implantologie tätigen Zahnärzte, Fachzahnärzte und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sollten eine Zertifizierung auf dem Gebiet der Implantologie besitzen. Fachgesellschaften, Berufsverbände und Universitäten bieten ein breites Spektrum an Zertifizierungen und Ausbildungen für Zahnmediziner an.

So kann ein Zahnarzt, der sich spezialisieren will, unter anderem bei den folgenden Fachgesellschaften und Verbänden eine Fortbildung im Bereich der Zahnimplantologie absolvieren:

In Deutschland:

  • Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG)
  • Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DGZI)
  • Deutsche Gesellschaft für orale Implantologie (DGOI)
  • Deutsches Zentrum für orale Implantologie (DZOI)
  • Berufsverband deutscher Oralchirurgen (BDO)
  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI)

In der Schweiz:

  • Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO)
  • Schweizerische Gesellschaft für orale Implantologie / Société Suisse d'Implantologie Orale (SGI/SSIO)
  • Schweizerische Gesellschaft für Oralchirurgie und Stomatologie (SSOS)
  • Schweizerische Gesellschaft für rekonstruktive Zahnmedizin (SSRD)
  • Schweizerische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (SGMKG)

In Österreich:

  • Österreichische Gesellschaft für Implantologie in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ÖGI)
  • Österreichische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (ÖGMKG)

Europaweit bzw. weltweit:

  • Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa / European Association of Dental Implantologists (BDIZ/EDI)
  • International Congress of Oral Implantologists (ICOI)

Das Qualitätsniveau der von diesen Fachgesellschaften und Berufsverbänden angebotenen Ausbildungen im Bereich der Zahnimplantologie ist grundsätzlich hoch, obgleich die Inhalte und Voraussetzungen teilweise voneinander abweichen.

Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Fachärzte für Oralchirurgie benötigen, da sie bereits über eine umfassende chirurgische Ausbildung verfügen, lediglich die Zertifizierung „Tätigkeitsschwerpunkt Zahnimplantologie“.

Zahnärzte und Kieferorthopäden, die im Bereich der Zahnimplantologie besondere Expertise erlangen wollen, müssen sich entweder bei einer Fachgesellschaft oder einem Berufsverband weiterqualifizieren oder alternativ ein Masterstudium an einer Universität oder Hochschule absolvieren. Auch Implantathersteller und private Institute oder Praxen bieten Fortbildungsmöglichkeiten an.

Die folgenden Zertifizierungen sind die wichtigsten und höchsten Qualifikationen im Bereich der Zahnimplantologie (die Reihenfolge ist zufällig und sagt nichts über den Rang der Qualifikation aus!):

  • „Spezialist Implantologie“ (DGZI)
  • „Geprüfter Experte der Implantologie“ (DGOI)
  • „Fellow, Master oder Diplomate of the International Congress of Oral Implantologists“ (ICOI)
  • „Master of Science in Implantology“
  • „Master of Science in Oral Surgery/Oral Implantology"

Weitere Zertifizierungen im Bereich der Zahnimplantologie sind unter anderem:

  • Weiterbildungsnachweis für orale Implantologie (SSO)
  • Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (DGMKG)
  • Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (BDIZ/EDI)

Welche Voraussetzungen muss ein Zahnarzt für diese Zertifizierungen erfüllen?

„Spezialist Implantologie“ (DGZI):

Die Zertifizierung „Spezialist Implantologie“ wird von der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DGZI) vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Um diese Zertifizierung zu erlangen, muss ein Zahnmediziner unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 5 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Aussagekräftige Auflistung von mindestens 400 Implantationen
  • Dokumentationen über 12 selbständig durchgeführte Implantationen und prothetisch versorgte Behandlungsfälle

„Geprüfter Experte der Implantologie“ (DGOI):

Die Zertifizierung als „Geprüfter Experte der Implantologie“ erhält ein Zahnmediziner nach einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren von der Deutschen Gesellschaft für orale Implantologie (DGOI). Um diese Zertifizierung zu erlangen, muss ein Zahnmediziner unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 4 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Verzeichnis von mindestens 200 inserierten Implantaten oder 70 implantologisch versorgten Kiefern mit entsprechender Erklärung
  • 20 dieser Fälle müssen für die Prüfung ausführlich dokumentiert werden

„Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ (BdiZ/EDI):

Die Zertifizierung „Tätigkeitschwerpunkt Implantologie“ wird vom BdiZ/EDI vergeben. Die Ausbildungsdauer ist individuell. Um diese Zertifizierung zu erlangen, muss ein Zahnmediziner unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 3 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Aussagekräftige Auflistung von mindestens 200 Implantationen
  • Dokumentation von 70 selbständig durchgeführten Implantationen und prothetisch versorgten Behandlungsfällen
  • Mindestens 100 Fortbildungsstunden
  • Absolvierung einer mündlichen Prüfung vor einem Ausschuss
  • Der Titel gilt für 5 Jahre und muss somit alle 5 Jahre wieder erworben werden

„Fellow, Master or Diplomate of the International Congress of Oral Implantologists“ (ICOI):

Für den „Fellow“ des ICOI muss der Zahnarzt 20 vollständige Fälle präsentieren, 100 Stunden Fortbildung in Implantologie nachweisen, sowie ein Empfehlungsschreiben eines zertifizierten ICOI Mitglieds vorweisen.

Für den „Master“ des ICOI benötigt man neben dem Empfehlungsschreiben 80 erfolgreich abgeschlossene Fälle, die mindestens 2 Jahre alt sind, sowie den Nachweis von 150 geleisteten Fortbildungsstunden. Ausserdem muss man mindestens 2 Posterpräsentationen an ICOI-Kongressen gehalten haben.

Das „Diplomate of the International Congress of Oral Implantologists“ stellt die international höchste Auszeichnung im Bereich der Zahnimplantologie dar.

Um diese Zertifizierung zu erhalten, muss der Arzt nicht nur eine mehrjährige implantologische Tätigkeit nachweisen, sondern auch 120 erfolgreiche Implantatversorgungen dokumentieren, die mindestens 3 Jahre alt sind, 250 Fortbildungsstunden nachweisen sowie Autor wissenschaftlicher Artikel sein oder mehrere wissenschaftliche Vorträge bzw. Posterpräsentationen an internationalen Kongressen des ICOI gehalten haben.

„Master of Science in Implantology“:

Den „Master of Science in Implantology“ oder „Master of Science Oral Surgery / Oral Implantology“ (ein Masterstudium in Oralchirurgie/Zahnimplantologie) erhält ein Zahnarzt nach einer universitären Ausbildung von 5 Semestern.

Das Anforderungsprofil für die Erlangung dieses Abschlusses richtet sich nach den üblichen „Bologna-Kriterien“, variiert aber je nach durchführender Universität. Es beinhaltet neben Vorlesungen, Praktika und eigenen Fallpräsentationen die Anfertigung einer wissenschaftlichen Masterarbeit (Titel: MSc), ähnlich der einer Promotion (Dr.med.dent.).

Weiterbildungsnachweis (WBA) für orale Implantologie (SSO):

Die Zertifizierung WBA für orale Implantologie wird von der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) vergeben. Um diesen Weiterbildungsnachweis zu erlangen, muss ein Zahnmediziner unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Eidgenössisches Staatsexamen für Zahnmedizin oder gleichwertiges in der Schweiz anerkanntes Abschlussexamen in Zahnmedizin
  • Mitgliedschaft in der SSO
  • Mindestens dreijährige fachspezifische Weiterbildung in Chirurgie und Prothetik
  • Auflistung und Dokumentation von mindestens 100 gesetzten und/oder rekonstruierten Implantaten
Whatsapp Twitter Facebook Instagram YouTube E-Mail Print